Finanzamt Großräschen/Rań

Die Stadt Großräschen im Kreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg, ist dem Finanzamt Calau zugeordnet. Bürger von Großräschen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Seite und geben hilfreiche Auskünfte. Es ist wichtig, die festgelegten Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen im Auge zu behalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Zudem können Sie Belege bei Ihrem Finanzamt Calau einreichen, die für Ihre Steuererklärung relevant sind. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um das passende Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. So sichern Sie sich professionelle Unterstützung für Ihre steuerlichen Belange.

Großräschen/Rań im Überblick

Einwohner 8.355 4.105 männlich
4.250 weiblich
Fläche 81,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

01980, 01981, 01983

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großräschen/Rań

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Großräschen/Rań

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Großräschen/Rań

Wie erreiche ich das Finanzamt Großräschen/Rań?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Springteichallee 25, 03205 Calau, telefonisch unter 03541 83-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Großräschen/Rań zuständig?

Das Amt ist für Großräschen/Rań mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Großräschen/Rań online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Großräschen/Rań abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank