Finanzamt Großrinderfeld

Die Gemeinde Großrinderfeld im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg fällt unter das Finanzamt Tauberbischofsheim. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder der Lohnsteuer werden ebenfalls von den kompetenten Mitarbeitern des Finanzamts beantwortet. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung zu beachten, um unangenehme Nachzahlungen zu vermeiden. Die Bearbeitung Ihrer Steuerbescheide erfolgt durch das Finanzamt und verlangt eine ordentliche Aufbewahrung aller relevanten Belege. Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Daher empfiehlt sich die Nutzung unseres Finanzamt-Finders, um die Zuständigkeit schnell herauszufinden.

Großrinderfeld im Überblick

Einwohner 3.207 1.580 männlich
1.627 weiblich
Fläche 20,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Tauberbischofsheim

Adresse

Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt

Telefon 09341 804-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09341 804-244

Finanzamtsnummer

2880

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE TAUBERFRANKEN

IBAN: DE45673525650000025866

BIC: SOLADES1TBB

Zuständig für Postleitzahlen

97950

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großrinderfeld

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Großrinderfeld

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Großrinderfeld

Wie erreiche ich das Finanzamt Großrinderfeld?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Dr.-Burger-Str. 1, 97941 Tauberbischofsheim, telefonisch unter 09341 804-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Großrinderfeld zuständig?

Das Amt ist für Großrinderfeld mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Großrinderfeld online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Großrinderfeld abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Boxberg Tauberbischofsheim Lauda-Königshofen Assamstadt Freudenberg Wertheim Wittighausen Külsheim Grünsfeld Werbach Ahorn Königheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank