Finanzamt Grünsfeld

Die Stadt Grünsfeld im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Tauberbischofsheim als zuständige Behörde. Die Bürger von Grünsfeld können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Für Anliegen rund um die Lohnsteuer oder Informationen zu Steuerbescheiden stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde ziehen, wird möglicherweise ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig sein. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort herauszufinden. So bleiben Sie stets informiert und können alle notwendigen Schritte rechtzeitig unternehmen.

Grünsfeld im Überblick

Einwohner 221 109 männlich
112 weiblich
Fläche 5,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Tauberbischofsheim

Adresse

Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt

Telefon 09341 804-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09341 804-244

Finanzamtsnummer

2880

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE TAUBERFRANKEN

IBAN: DE45673525650000025866

BIC: SOLADES1TBB

Zuständig für Postleitzahlen

97947

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grünsfeld

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Grünsfeld

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Grünsfeld

Wie erreiche ich das Finanzamt Grünsfeld?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Dr.-Burger-Str. 1, 97941 Tauberbischofsheim, telefonisch unter 09341 804-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Grünsfeld zuständig?

Das Amt ist für Grünsfeld mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Grünsfeld online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Grünsfeld abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Boxberg Großrinderfeld Tauberbischofsheim Lauda-Königshofen Assamstadt Freudenberg Wertheim Wittighausen Külsheim Werbach Ahorn Königheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank