Finanzamt Grünstadt

Die Stadt Grünstadt, im Kreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz gelegen, ist dem Finanzamt Ludwigshafen zugeordnet. Wenn Sie in Grünstadt wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Zudem bietet das Finanzamt Ludwigshafen Hilfestellung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und anderen wichtigen steuerlichen Themen. Es ist von großer Bedeutung, die festgelegten Fristen einzuhalten und alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu ermöglichen. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass Sie sich an ein neues Finanzamt wenden müssen. Um den Überblick über Ihr zuständiges Finanzamt zu behalten, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Für die Stadt Grünstadt bleibt das Finanzamt Ludwigshafen die zentrale Anlaufstelle.

Grünstadt im Überblick

Einwohner 1.823 917 männlich
906 weiblich
Fläche 6,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Ludwigshafen

Adresse

Bayernstr. 39
67061 Ludwigshafen

Postfach 217233 , 67072 Ludwigshafen

Kontakt

Telefon 0621/56140
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0621/561423067

Finanzamtsnummer

2727

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. 08.00 – 16.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67261, 67262, 67263, 67264, 67265, 67266, 67269

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grünstadt

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 520%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Grünstadt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Grünstadt

Wann hat das Finanzamt Grünstadt geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Di 8:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Grünstadt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bayernstr. 39, 67061 Ludwigshafen, telefonisch unter 0621/56140 oder per E-Mail an Poststelle@fa-lu.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Grünstadt zuständig?

Das Amt ist für Grünstadt mit 7 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Grünstadt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Grünstadt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Ludwigshafen am Rhein Frankenthal (Pfalz) Bobenheim-Roxheim Carlsberg Bissersheim Heßheim Neuleiningen Mertesheim Obersülzen Maxdorf Fußgönheim Kleinkarlbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank