Finanzamt Hagnau am Bodensee

In Hagnau am Bodensee, einer charmanten Gemeinde im Bodenseekreis von Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Überlingen (Bodensee) für die steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Ob Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben oder Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten – hier erhalten Sie kompetente Unterstützung. Das Finanzamt hilft Ihnen nicht nur bei der Erstellung von Steuerbescheiden, sondern auch bei allen Belangen rund um die Lohnsteuer. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung von Steuerunterlagen einzuhalten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder.

Hagnau am Bodensee im Überblick

Einwohner 1.374 688 männlich
686 weiblich
Fläche 12,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Überlingen (Bodensee)

Adresse

Mühlenstr. 28
88662 Überlingen

Kontakt

Telefon 07551 836-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07551 836-299

Finanzamtsnummer

2887

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE BODENSEE

IBAN: DE61690500010024983322

BIC: SOLADES1KNZ

Zuständig für Postleitzahlen

88709

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Hagnau am Bodensee

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Hagnau am Bodensee

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Hagnau am Bodensee

Wie erreiche ich das Finanzamt Hagnau am Bodensee?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Mühlenstr. 28, 88662 Überlingen, telefonisch unter 07551 836-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Hagnau am Bodensee zuständig?

Das Amt ist für Hagnau am Bodensee mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hagnau am Bodensee online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hagnau am Bodensee abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Heiligenberg Owingen Salem Sipplingen Uhldingen-Mühlhofen Markdorf Daisendorf Stetten Bermatingen Meersburg Überlingen Frickingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank