Finanzamt Haßloch

Haßloch, eine Gemeinde im Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz, gehört zum Finanzamt Neustadt. Wenn Sie in Haßloch wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt Neustadt bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, alle notwendigen Belege pünktlich einzureichen und die Fristen im Auge zu behalten, um einen reibungslosen Ablauf bei der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten. Ein Umzug innerhalb Deutschlands kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen, insbesondere wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinaus ziehen. Um sicherzustellen, dass Sie wissen, an welches Finanzamt Sie sich wenden sollten, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Für die Einwohner von Haßloch bleibt das Finanzamt Neustadt der Hauptansprechpartner in allen steuerlichen Fragen.

Haßloch im Überblick

Einwohner 663 345 männlich
318 weiblich
Fläche 15,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Neustadt

Adresse

Konrad-Adenauer-Str. 26
67433 Neustadt

Postfach 100 465 , 67404 Neustadt

Kontakt

Telefon 06321/9300
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06321/93028600

Finanzamtsnummer

2731

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67445, 67446, 67447, 67448, 67454

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Haßloch

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Haßloch

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Haßloch

Wann hat das Finanzamt Haßloch geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Haßloch?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Konrad-Adenauer-Str. 26, 67433 Neustadt, telefonisch unter 06321/9300 oder per E-Mail an Poststelle@fa-nw.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Haßloch zuständig?

Das Amt ist für Haßloch mit 5 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Haßloch online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Haßloch abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank