Finanzamt Herdwangen-Schönach

Herdwangen-Schönach im Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg, ist ebenfalls dem Finanzamt Sigmaringen zugeordnet. Wenn Sie in dieser Gemeinde leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie sich an das Finanzamt Sigmaringen wenden. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie Informationen zu Lohnsteuer und den entsprechenden Fristen. Zudem können Sie erfahren, wann Sie mit Ihrem Steuerbescheid rechnen können. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse verantwortlich ist, nutzen Sie bequem unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Sigmaringen steht Ihnen in allen Fragen rund um Steuern hilfreich zur Seite und sorgt dafür, dass Sie gut informiert sind.

Herdwangen-Schönach im Überblick

Einwohner 1.025 499 männlich
526 weiblich
Fläche 10,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Sigmaringen

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07571 101-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07571 101-300

Finanzamtsnummer

2885

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

88634

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Herdwangen-Schönach

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Herdwangen-Schönach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Herdwangen-Schönach

Wie erreiche ich das Finanzamt Herdwangen-Schönach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Karlstr. 31, 72488 Sigmaringen, telefonisch unter 07571 101-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Herdwangen-Schönach zuständig?

Das Amt ist für Herdwangen-Schönach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Herdwangen-Schönach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Herdwangen-Schönach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Beuron Sauldorf Ostrach Bingen Meßkirch Sigmaringendorf Pfullendorf Krauchenwies Illmensee Hettingen Wald Veringenstadt

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank