Finanzamt Hochdorf (Esslingen)

Hochdorf, eine Gemeinde im Kreis Esslingen in Baden-Württemberg, gehört zum Finanzamt Esslingen. Wenn Sie in Hochdorf wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Das Finanzamt ist ebenfalls der richtige Ansprechpartner, wenn es um Informationen zu Lohnsteuer und die Einhaltung von Fristen geht. Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei der Bereitstellung der benötigten Belege für Ihre Steuererklärung. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig über Ihre steuerlichen Pflichten und Ansprechpartner zu informieren.

Hochdorf im Überblick

Einwohner 188 95 männlich
93 weiblich
Fläche 4,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Esslingen

Adresse

Entengrabenstr. 11
73728 Esslingen

Kontakt

Telefon 0711 397-2929
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0711 397-2400

Finanzamtsnummer

2859

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Zuständig für Ostfildern Nellingen und Ostfildern Scharnhausen.
Zuständigkeit Ostfildern Kemnat und Ostfildern Ruit siehe beim Finanzamt Stuttgart III.
Weitere örtliche Zuständigkeiten siehe Gemeindeliste.

GRUNDSTÜCKSWERTSTELLE auch Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern Ruit und Ostfildern Kemnat.

Bankverbindung

KREISSPARKASSE ESSLINGEN-NUERTINGEN

IBAN: DE70611500200000902139

BIC: ESSLDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

73269

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Hochdorf

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Hochdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Hochdorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Hochdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Entengrabenstr. 11, 73728 Esslingen, telefonisch unter 0711 397-2929. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Hochdorf zuständig?

Das Amt ist für Hochdorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hochdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hochdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Lichtenwald Ostfildern Deizisau Reichenbach an der Fils Denkendorf Baltmannsweiler Wernau (Neckar) Altbach Köngen Plochingen Esslingen am Neckar Neuhausen auf den Fildern

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank