Finanzamt Höchenschwand

Höchenschwand im Kreis Waldshut, Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Waldshut-Tiengen. Wenn Sie in Höchenschwand wohnen, ist dieses Finanzamt Ihre Anlaufstelle für die Einreichung der Einkommensteuererklärung. Hier können Sie auch Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer erhalten. Achten Sie darauf, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Das Finanzamt ist zudem zuständig für die Erstellung von Steuerbescheiden und die Bearbeitung Ihrer eingereichten Belege. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich die zuständige Finanzbehörde ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Höchenschwand im Überblick

Einwohner 755 383 männlich
372 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Waldshut-Tiengen

Adresse

Bahnhofstr. 11
79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt

Telefon 07741 603-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07741 603-213

Finanzamtsnummer

2820

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79860, 79862

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Höchenschwand

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Höchenschwand

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Höchenschwand

Wie erreiche ich das Finanzamt Höchenschwand?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 11, 79761 Waldshut-Tiengen, telefonisch unter 07741 603-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Höchenschwand zuständig?

Das Amt ist für Höchenschwand mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Höchenschwand online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Höchenschwand abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weilheim Hohentengen am Hochrhein Wutöschingen Häusern Küssaberg Waldshut-Tiengen Ühlingen-Birkendorf Lauchringen Eggingen Stühlingen Klettgau Grafenhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank