Finanzamt Hohenroda

Hohenroda im Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, ist dem Finanzamt Hersfeld-Rotenburg zugeordnet. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Fragen zur Einkommensteuererklärung haben, ist das Finanzamt die richtige Anlaufstelle. Dort erhalten Sie Informationen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und zu den notwendigen Belegen. Es ist ratsam, die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung zu beachten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte ein neues Finanzamt für Sie zuständig werden. Unsere Finanzamt-Suchfunktion kann Ihnen helfen, das zuständige Finanzamt schnell zu finden.

Hohenroda im Überblick

Einwohner 3.033 1.584 männlich
1.449 weiblich
Fläche 35,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 168

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Hersfeld-Rotenburg

Adresse

Im Stift 7
36251 Bad Hersfeld

Postfach 1451 , 36224 Bad Hersfeld

Kontakt

Telefon 069 2545-2545
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2602

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE38500000000050001528

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36284

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Hohenroda

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Grundsteuer A 490%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Hohenroda

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Hessen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Hohenroda

Wie erreiche ich das Finanzamt Hohenroda?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Im Stift 7, 36251 Bad Hersfeld, telefonisch unter 069 2545-2545. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Hohenroda zuständig?

Das Amt ist für Hohenroda mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hohenroda online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hohenroda abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Hessen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bad Hersfeld Bebra Rotenburg a. d. Fulda Heringen (Werra) Ludwigsau Niederaula Alheim Wildeck Schenklengsfeld Philippsthal (Werra) Kirchheim Hauneck

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank