Finanzamt Hohenroth

Die Gemeinde Hohenroth im Kreis Rhön-Grabfeld, Freistaat Bayern, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bad Neustadt a.d.S. Als Anwohner von Hohenroth können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und erhalten Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Fragen zur Lohnsteuer und zu den notwendigen Belegen werden ebenfalls vom Finanzamt beantwortet. Vergessen Sie nicht, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde wird möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamts erforderlich. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden. So stellen Sie sicher, dass Sie alle steuerlichen Anforderungen fristgerecht erfüllen.

Hohenroth im Überblick

Einwohner 3.562 1.792 männlich
1.770 weiblich
Fläche 17,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Bad Neustadt a.d.S.

Adresse

Meininger Str. 39
97616 Bad Neustadt

Kontakt

Telefon 09771 9104-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09771 9104-444

Finanzamtsnummer

9206

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

97618

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Hohenroth

?
Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Hohenroth

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Hohenroth

Wann hat das Finanzamt Hohenroth geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Mi 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–13:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Hohenroth?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Meininger Str. 39, 97616 Bad Neustadt, telefonisch unter 09771 9104-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Hohenroth zuständig?

Das Amt ist für Hohenroth mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hohenroth online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hohenroth abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bad Neustadt a.d.Saale Bad Königshofen i.Grabfeld Mellrichstadt Bischofsheim i.d.Rhön Ostheim v.d.Rhön Oberelsbach Sandberg Salz Fladungen Bastheim Sulzfeld Burglauer

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank