Finanzamt Hoppegarten

In der Gemeinde Hoppegarten, die im Kreis Märkisch-Oderland in Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Strausberg zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die kompetenten Mitarbeiter zu wenden. Auch in Fragen zur Lohnsteuer stehen die Fachkräfte des Finanzamts gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Im Falle eines Umzugs über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Besondere Belege und Steuerbescheide können ebenfalls über das Finanzamt Strausberg beantragt oder eingesehen werden.

Hoppegarten im Überblick

Einwohner 18.218 8.835 männlich
9.383 weiblich
Fläche 32,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Strausberg

Adresse

Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Kontakt

Telefon 03341 342-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3064

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Strausberg

IBAN: DE38100000000017001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15364, 15366

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Hoppegarten

?
Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Hoppegarten

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Hoppegarten

Wie erreiche ich das Finanzamt Hoppegarten?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Prötzeler Chaussee 12, 15344 Strausberg, telefonisch unter 03341 342-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Hoppegarten zuständig?

Das Amt ist für Hoppegarten mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hoppegarten online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Hoppegarten abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank