Finanzamt Horb am Neckar

Horb am Neckar, eine Stadt im Kreis Freudenstadt, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Freudenstadt zugeordnet. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und haben die Möglichkeit, Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Auch Informationen zu Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden stehen den Einwohnern zur Verfügung. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für die Betroffenen zuständig wird. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt Ihnen zugeordnet ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Durch diese einfache Suche erleichtern Sie sich die Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten und stellen sicher, dass Sie alle Fristen einhalten.

Horb am Neckar im Überblick

Einwohner 8.515 4.278 männlich
4.237 weiblich
Fläche 16,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

72151, 72152, 72153, 72154, 72160

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Horb am Neckar

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Horb am Neckar

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Horb am Neckar

Wie erreiche ich das Finanzamt Horb am Neckar?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Musbacher Str. 33, 72250 Freudenstadt, telefonisch unter 07441/560. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Horb am Neckar zuständig?

Das Amt ist für Horb am Neckar mit 5 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Horb am Neckar online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Horb am Neckar abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schopfloch Grömbach Glatten Bad Rippoldsau-Schapbach Eutingen im Gäu Pfalzgrafenweiler Freudenstadt Alpirsbach Loßburg Waldachtal Dornstetten Empfingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank