Finanzamt Ibach

Die Gemeinde Ibach im Kreis Waldshut, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen zugeordnet. Als Einwohner von Ibach haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Darüber hinaus können Sie bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer auf die kompetente Unterstützung des Finanzamts zählen. Es ist wichtig, Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die Überprüfung von Steuerbescheiden zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Belege und Unterlagen dort einzureichen, die für Ihre steuerlichen Angelegenheiten relevant sind. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird.

Ibach im Überblick

Einwohner 1.475 710 männlich
765 weiblich
Fläche 2,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen

Adresse

Werderstr. 5
79713 Bad Säckingen

Kontakt

Telefon 07761 566-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07761 566-126

Finanzamtsnummer

2816

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Hinweis

Nur Besucheradresse der Außenstelle! Postanschrift = Bahnhofstr. 11, 79761 Waldshut-Tiengen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79837

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ibach

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Ibach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Ibach

Wie erreiche ich das Finanzamt Ibach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Werderstr. 5, 79713 Bad Säckingen, telefonisch unter 07761 566-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Ibach zuständig?

Das Amt ist für Ibach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ibach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ibach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Todtmoos Herrischried Murg Dachsberg (Südschwarzwald) Rickenbach Albbruck St. Blasien Laufenburg (Baden) Bernau im Schwarzwald Wehr Bad Säckingen Görwihl

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank