Finanzamt Jade

In Jade, einer Gemeinde im Kreis Wesermarsch in Niedersachsen, ist das Finanzamt Nordenham für die steuerlichen Belange der Einwohner zuständig. Bewohner von Jade können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden. Eine rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung ist entscheidend, um mögliche Verzögerungen zu verhindern. Bei Bedarf stehen die Mitarbeiter des Finanzamts auch bereit, um Ihnen bei der Vorbereitung und der Einreichung von Belegen zu helfen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde für Ihren Wohnort kontaktieren, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder.

Jade im Überblick

Einwohner 5.843 2.918 männlich
2.925 weiblich
Fläche 94,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 28

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Nordenham

Adresse

Plaatweg 1
26954 Nordenham

Postfach 1264 , 26942 Nordenham

Kontakt

Telefon 04731 870-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2363

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

LANDESSPARKASSE ZU OLDENBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Nordenham

IBAN: DE81280501000063417000

BIC: SLZODE22XXX

Zuständig für Postleitzahlen

26346, 26349

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Jade

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Grundsteuer A 495%
Grundsteuer B 495%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank