Finanzamt Jagsthausen

Jagsthausen, eine Gemeinde im Kreis Heilbronn in Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Heilbronn. Als Einwohner von Jagsthausen können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts Heilbronn für Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zu Lohnsteuerangelegenheiten zur Verfügung. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung zu beachten, um Ihren Steuerbescheid ohne Verzögerungen zu erhalten. Unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion zeigt Ihnen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Wenn Sie einen Umzug planen, beachten Sie bitte, dass dies Auswirkungen auf die Zuständigkeit Ihres Finanzamts haben kann. Das Finanzamt Heilbronn ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen Anliegen in Jagsthausen.

Jagsthausen im Überblick

Einwohner 311 154 männlich
157 weiblich
Fläche 11,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74249

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Jagsthausen

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank