Finanzamt Jagsthausen

Jagsthausen, eine Gemeinde im Kreis Heilbronn in Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Heilbronn. Als Einwohner von Jagsthausen können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts Heilbronn für Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zu Lohnsteuerangelegenheiten zur Verfügung. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung zu beachten, um Ihren Steuerbescheid ohne Verzögerungen zu erhalten. Unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion zeigt Ihnen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Wenn Sie einen Umzug planen, beachten Sie bitte, dass dies Auswirkungen auf die Zuständigkeit Ihres Finanzamts haben kann. Das Finanzamt Heilbronn ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen Anliegen in Jagsthausen.

Jagsthausen im Überblick

Einwohner 311 154 männlich
157 weiblich
Fläche 11,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74249

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Jagsthausen

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Jagsthausen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Jagsthausen

Wie erreiche ich das Finanzamt Jagsthausen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Moltkestr. 91, 74076 Heilbronn, telefonisch unter 07131 7475-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Jagsthausen zuständig?

Das Amt ist für Jagsthausen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Jagsthausen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Jagsthausen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weinsberg Langenbrettach Heilbronn Lauffen am Neckar Untergruppenbach Roigheim Gemmingen Lehrensteinsfeld Talheim Obersulm Gundelsheim Offenau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank