Finanzamt Karl

In der Gemeinde Karl im Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Wittlich für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Als Bewohner von Karl können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem und fristgerecht beim Finanzamt Wittlich einreichen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Ihrem Steuerbescheid zu klären. Auch Belege für Ihre Steuererklärung müssen bei diesem Finanzamt eingereicht werden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Diese bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, schnell die richtigen Informationen zu erhalten, damit Sie keine Fristen versäumen und Ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen können.

Karl im Überblick

Einwohner 17.256 8.462 männlich
8.794 weiblich
Fläche 41,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54534

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Karl

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Karl

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Karl

Wann hat das Finanzamt Karl geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Karl?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Unterer Sehlemet 15, 54516 Wittlich, telefonisch unter 06571/95360 oder per E-Mail an Poststelle@fa-wi.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Karl zuständig?

Das Amt ist für Karl mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Karl online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Karl abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bleckhausen Hilscheid Laufeld Neunkirchen Duppach Rorodt Berndorf Lösnich Scheid Gornhausen Bausendorf Niederscheidweiler

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank