Finanzamt Kieselbronn

Die Gemeinde Kieselbronn im Enzkreis, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Mühlacker zugeordnet. Für die Bewohner von Kieselbronn ist dieses Finanzamt die zentrale Anlaufstelle, wenn es darum geht, die Einkommensteuererklärung einzureichen. Auch Fragen zur steuerlichen Veranlagung werden hier umfassend behandelt. Es ist ratsam, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen gut im Auge zu behalten, um rechtzeitig handeln zu können. Bei Steuerbescheiden können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt Mühlacker wenden, um Ihre Anliegen zu klären. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Kontaktstelle haben, empfehlen wir die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Für die Kieselbronner ist das Finanzamt Mühlacker eine wertvolle Instanz in allen Fragen der Besteuerung.

Kieselbronn im Überblick

Einwohner 321 166 männlich
155 weiblich
Fläche 3,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Mühlacker

Adresse

Konrad-Adenauer-Platz 6
75417 Mühlacker

Postfach 1153 , 75401 Mühlacker

Kontakt

Telefon 07041/8930
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07041/893999

Finanzamtsnummer

2848

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE67660000000066001522

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

75249

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kieselbronn

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank