Finanzamt Kirchardt

Die Gemeinde Kirchardt im Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Heilbronn betreut. Einwohner von Kirchardt haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können ebenfalls an das Finanzamt Heilbronn gerichtet werden. Es ist wichtig, die jeweiligen Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen im Auge zu behalten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. Steuerbescheide und die zugehörigen Belege sollten ebenfalls sorgfältig aufbewahrt werden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die möglichen Änderungen.

Kirchardt im Überblick

Einwohner 85 44 männlich
41 weiblich
Fläche 1,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74910, 74912

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kirchardt

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank