Finanzamt Kirchentellinsfurt

Kirchentellinsfurt, eine charmante Gemeinde im Kreis Tübingen in Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Tübingen zugeordnet. Dieses Finanzamt unterstützt Sie bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und klärt alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Insbesondere sollten Sie die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen im Auge behalten, damit es zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt. Zudem können Sie dort auch Informationen zu Steuerbescheiden und notwendigen Belegen erhalten. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden, besuchen Sie unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde die Zuständigkeit des Finanzamts ändern kann. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig Informationen über die neue Einreichung Ihrer Steuerunterlagen einzuholen.

Kirchentellinsfurt im Überblick

Einwohner 888 438 männlich
450 weiblich
Fläche 7,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Tübingen

Adresse

Steinlachallee 6
72072 Tübingen

Postfach 1520 , 72005 Tübingen

Kontakt

Telefon 07071/7570
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07071/7574500

Finanzamtsnummer

2886

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94640000000064001505

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72136, 72138

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kirchentellinsfurt

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Kirchentellinsfurt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Kirchentellinsfurt

Wie erreiche ich das Finanzamt Kirchentellinsfurt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Steinlachallee 6, 72072 Tübingen, telefonisch unter 07071/7570. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Kirchentellinsfurt zuständig?

Das Amt ist für Kirchentellinsfurt mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kirchentellinsfurt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kirchentellinsfurt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Tübingen Starzach Kusterdingen Mössingen Dußlingen Ofterdingen Dettenhausen Neustetten Hirrlingen Nehren Ammerbuch Gomaringen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank