Finanzamt Kirchheim am Ries

Die Gemeinde Kirchheim am Ries im Ostalbkreis, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Aalen. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt Aalen der richtige Ansprechpartner. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Seite, sei es zu Lohnsteuer, Steuerbescheiden oder der notwendigen Einreichung von Belegen. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Sollten Sie künftig in eine andere Gemeinde ziehen, kann ein Wechsel des Finanzamts erforderlich werden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Damit behalten Sie stets den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und Anfragen.

Kirchheim am Ries im Überblick

Einwohner 245 115 männlich
130 weiblich
Fläche 10,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Aalen

Adresse

Wilhelm-Zapf-Straße 6
73430 Aalen

Kontakt

Telefon (07361) 9578-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax (07361)9578-440

Finanzamtsnummer

2850

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE93630000000061401500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73441, 73467

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kirchheim am Ries

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Kirchheim am Ries

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Kirchheim am Ries

Wie erreiche ich das Finanzamt Kirchheim am Ries?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wilhelm-Zapf-Straße 6, 73430 Aalen, telefonisch unter (07361) 9578-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Kirchheim am Ries zuständig?

Das Amt ist für Kirchheim am Ries mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kirchheim am Ries online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kirchheim am Ries abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Westhausen Neresheim Jagstzell Lauchheim Bopfingen Essingen Tannhausen Adelmannsfelden Abtsgmünd Ellwangen (Jagst) Neuler Wört

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank