Finanzamt Kleinostheim

Kleinostheim ist eine Gemeinde im Kreis Aschaffenburg, im Freistaat Bayern, die dem Finanzamt Aschaffenburg zugeordnet ist. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch vor Ort einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen die Mitarbeitenden des Finanzamts Aschaffenburg den Einwohnern jederzeit zur Verfügung. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Abgabefristen der Steuererklärungen zu informieren, um Komplikationen zu vermeiden. Die Bearbeitung von Steuerbescheiden und die Einreichung von Belegen wird ebenfalls durch das Finanzamt Aschaffenburg durchgeführt. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann bedeuten, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Kleinostheim im Überblick

Einwohner 8.360 4.157 männlich
4.203 weiblich
Fläche 13,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 246

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Aschaffenburg

Adresse

Auhofstr. 13
63741 Aschaffenburg

Postfach 100745 , 63705 Aschaffenburg

Kontakt

Telefon 06021 492-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06021 492-1000

Finanzamtsnummer

9204

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.30 – 13.00 Uhr
Di. 08.30 – 13.00 Uhr
Mi. 08.30 – 13.00 Uhr
Do. 08.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

63797, 63798, 63801

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kleinostheim

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Kleinostheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Kleinostheim

Wann hat das Finanzamt Kleinostheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:30–13:00 Uhr; Di 8:30–13:00 Uhr; Mi 8:30–13:00 Uhr; Do 8:30–17:00 Uhr; Fr 8:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Kleinostheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Auhofstr. 13, 63741 Aschaffenburg, telefonisch unter 06021 492-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Kleinostheim zuständig?

Das Amt ist für Kleinostheim mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kleinostheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kleinostheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Aschaffenburg Alzenau Großostheim Hösbach Mömbris Goldbach Mainaschaff Kahl a.Main Haibach Stockstadt a.Main Karlstein a.Main Bessenbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank