Finanzamt Kleinwallstadt

Die Gemeinde Kleinwallstadt, im Kreis Miltenberg, Freistaat Bayern, wird vom Finanzamt Obernburg am Main mit der Außenstelle in Amorbach betreut. Die Bürger haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung bei steuerlichen Fragestellungen. Das Finanzamt ist auch Ihre Anlaufstelle für Lohnsteuerfragen und Fristen. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde einen Wechsel des zuständigen Finanzamts bewirken kann. Um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, verwenden Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Team des Finanzamts Kleinwallstadt ist gerne bereit, Ihnen bei der Klärung von Steuerbescheiden oder bei der Bereitstellung von Belegen zur Seite zu stehen.

Kleinwallstadt im Überblick

Einwohner 5.632 2.819 männlich
2.813 weiblich
Fläche 15,8 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 248

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach

Adresse

Römerstr. 91
63785 Obernburg am Main

Postfach 1160 , 63912 Obernburg am Main

Kontakt

Telefon 09373 202-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09373 202-100

Finanzamtsnummer

9202

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE BAD KISSINGEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE09793510100000010009

BIC: BYLADEM1KIS

Zuständig für Postleitzahlen

63835, 63836, 63839

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kleinwallstadt

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Grundsteuer A 270%
Grundsteuer B 270%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank