Finanzamt Kloster Lehnin

Kloster Lehnin ist eine Gemeinde im Kreis Potsdam-Mittelmark und befindet sich im Bundesland Brandenburg. Das Finanzamt Brandenburg ist für die Steuerangelegenheiten der Bürger von Kloster Lehnin zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer erhalten. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu informieren, um unnötige Probleme zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort in Kloster Lehnin zu finden. Dort finden Sie auch Informationen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen für Ihre Steuererklärung.

Kloster Lehnin im Überblick

Einwohner 11.261 5.611 männlich
5.650 weiblich
Fläche 200,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

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Zuständig für Postleitzahlen

14797

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kloster Lehnin

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Grundsteuer A 578%
Grundsteuer B 411%
Gewerbesteuer 309%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank