Finanzamt Kloster Lehnin

Kloster Lehnin ist eine Gemeinde im Kreis Potsdam-Mittelmark und befindet sich im Bundesland Brandenburg. Das Finanzamt Brandenburg ist für die Steuerangelegenheiten der Bürger von Kloster Lehnin zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer erhalten. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu informieren, um unnötige Probleme zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort in Kloster Lehnin zu finden. Dort finden Sie auch Informationen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen für Ihre Steuererklärung.

Kloster Lehnin im Überblick

Einwohner 11.261 5.611 männlich
5.650 weiblich
Fläche 200,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14797

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kloster Lehnin

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Grundsteuer A 578%
Grundsteuer B 411%
Gewerbesteuer 309%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Kloster Lehnin

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Kloster Lehnin

Wie erreiche ich das Finanzamt Kloster Lehnin?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Magdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg an der Havel, telefonisch unter 03381 397-100. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Kloster Lehnin zuständig?

Das Amt ist für Kloster Lehnin mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kloster Lehnin online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kloster Lehnin abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Brandenburg an der Havel Werder (Havel) Beelitz Michendorf Bad Belzig Schwielowsee Groß Kreutz (Havel) Treuenbrietzen Seddiner See Brück Wiesenburg/Mark Havelsee

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank