Finanzamt Klosterkumbd

Die Gemeinde Klosterkumbd im Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Simmern-Zell. Wenn Sie Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung benötigen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich stets an dieses Finanzamt wenden. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung zu beachten, um mögliche Strafen zu vermeiden. Auch bei der Lohnsteuer und der Klärung von Steuerbescheiden sind die Mitarbeiter des Finanzamts gerne für Sie da. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, können Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder nutzen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus die Zuständigkeit Ihres Finanzamts beeinflussen kann. Informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie einen Umzug planen. Das Finanzamt Simmern-Zell ist der richtige Kontakt für die Bürger von Klosterkumbd.

Klosterkumbd im Überblick

Einwohner 3.317 1.711 männlich
1.606 weiblich
Fläche 17,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 285

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55469

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Klosterkumbd

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 200%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank