Finanzamt Kneitlingen

In Kneitlingen, im Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen, ist das Finanzamt Wolfenbüttel für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Hier haben die Bewohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärungen einzureichen und sich zu steuerlichen Fragestellungen beraten zu lassen. Das Finanzamt bietet zudem Informationen zu Lohnsteuer und den damit verbundenen Fristen. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder benötigten Belegen steht Ihnen das Team im Finanzamt Wolfenbüttel gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Denken Sie auch daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert, was Sie bei Ihren steuerlichen Planungen berücksichtigen sollten.

Kneitlingen im Überblick

Einwohner 759 381 männlich
378 weiblich
Fläche 17,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 49

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Wolfenbüttel

Adresse

Jägerstr. 19
38304 Wolfenbüttel

Postfach 1361 , 38283 Wolfenbüttel

Kontakt

Telefon 05331 803-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2351

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE

Kontoinhaber: Finanzamt Wolfenbüttel

IBAN: DE20250500000009801002

BIC: NOLADE2HXXX

Zuständig für Postleitzahlen

38170

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kneitlingen

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Grundsteuer A 440%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 440%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank