Finanzamt Knopp-Labach

Knopp-Labach ist eine Gemeinde im Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz, und das zuständige Finanzamt für die dort ansässigen Bürger ist das Finanzamt Pirmasens. Wenn Sie in Knopp-Labach wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer hilfreich zur Seite. Es ist von Bedeutung, relevante Fristen zu beachten und alle erforderlichen Belege rechtzeitig vorzubereiten. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde unter Umständen einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann. Um sicherzustellen, dass Sie immer mit dem richtigen Finanzamt in Kontakt stehen, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. So können Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen stets effizient und problemlos erfüllen.

Knopp-Labach im Überblick

Einwohner 2.306 1.172 männlich
1.134 weiblich
Fläche 16,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Pirmasens

Adresse

Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens

Kontakt

Telefon 06331/7110
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06331/71130950

Finanzamtsnummer

2735

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66917

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Knopp-Labach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Knopp-Labach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Knopp-Labach

Wann hat das Finanzamt Knopp-Labach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Knopp-Labach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Kaiserstr. 2, 66955 Pirmasens, telefonisch unter 06331/7110 oder per E-Mail an Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Knopp-Labach zuständig?

Das Amt ist für Knopp-Labach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Knopp-Labach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Knopp-Labach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Dimbach Zweibrücken Ruppertsweiler Bruchweiler-Bärenbach Weselberg Rosenkopf Riedelberg Trulben Contwig Busenberg Dellfeld Bottenbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank