Finanzamt Koblenz

In der Stadt Koblenz, die zur kreisfreien Stadt Koblenz in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Koblenz für alle steuerlichen Angelegenheiten der Bürger zuständig. Wenn Sie in Koblenz wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu spezifischen Lohnsteuerthemen stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Achten Sie auf die festgelegten Fristen, um Verzögerungen bei Ihrem Steuerbescheid zu vermeiden. Ein Umzug innerhalb Koblenz oder über die Stadtgrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Mit unserer Finanzamt-Suchfunktion finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist. So bleiben Sie bei allen steuerlichen Angelegenheiten stets gut informiert und können Ihre Belege rechtzeitig einreichen.

Koblenz im Überblick

Einwohner 612.663 304.725 männlich
307.938 weiblich
Fläche 207,3 km²
Gemeindetyp Stadtkreis
Bundestagswahlkreis 258 –259

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56001, 56002, 56003, 56004, 56005, 56006, 56007, 56008, 56009, 56010, 56011, 56012, 56013, 56014, 56015, 56016, 56017, 56026, 56027, 56028, 56029, 56031, 56032, 56033, 56034, 56037, 56040, 56045, 56048, 56049, 56050, 56051, 56052, 56053, 56054, 56055, 56056, 56057, 56058, 56059, 56060, 56062, 56063, 56064, 56065, 56066, 56068, 56070, 56072, 56073, 56075, 56076, 56077, 56078, 56079, 56080, 56100

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Koblenz

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Koblenz

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Koblenz

Wann hat das Finanzamt Koblenz geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Koblenz?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19, 56073 Koblenz, telefonisch unter 0261/49310 oder per E-Mail an Poststelle@fa-ko.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Koblenz zuständig?

Das Amt ist für Koblenz mit 57 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Koblenz online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Koblenz abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bassenheim Miehlen Urbar Hainau Reitzenhain Bogel Wiebelsheim Kaub Hungenroth Lipporn Brodenbach Oelsberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank