Finanzamt Königsmoos

Die Gemeinde Königsmoos befindet sich im Kreis Neuburg-Schrobenhausen im Freistaat Bayern und ist dem Finanzamt Schrobenhausen mit der Außenstelle Neuburg zugeordnet. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten wertvolle Informationen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Es ist essentiell, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen zu kennen, um mögliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Für Fragen zu Steuerbescheiden und den benötigten Belegen stehen Ihnen die Experten des Finanzamtes zur Verfügung. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie ganz einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich zieht, was eine rechtzeitige Informationsbeschaffung notwendig macht.

Königsmoos im Überblick

Einwohner 4.938 2.421 männlich
2.517 weiblich
Fläche 40,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Schrobenhausen m. ASt Neuburg

Adresse

Rot-Kreuz-Str. 2
86529 Schrobenhausen

Postfach 1269 , 86522 Schrobenhausen

Kontakt

Telefon 08252 918-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08252 918-430

Finanzamtsnummer

9159

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Servicezentrum Neuburg: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag: 11:00 bis 16:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08252/918-404

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

86669

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Königsmoos

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Königsmoos

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Königsmoos

Wann hat das Finanzamt Königsmoos geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:30 Uhr; Di 8:00–12:30 Uhr; Mi 8:00–12:30 Uhr; Do 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr; Fr 8:00–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Königsmoos?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Rot-Kreuz-Str. 2, 86529 Schrobenhausen, telefonisch unter 08252 918-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Königsmoos zuständig?

Das Amt ist für Königsmoos mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Königsmoos online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Königsmoos abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neuburg a.d.Donau Schrobenhausen Karlshuld Karlskron Rennertshofen Burgheim Ehekirchen Oberhausen Aresing Gachenbach Weichering Waidhofen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank