Finanzamt Königstein im Taunus

Königstein im Taunus, auch eine Stadt im Hochtaunuskreis in Hessen, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamtes Bad Homburg vor der Höhe. Als Bewohner dieser Stadt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei der steuerlichen Veranlagung oder Lohnsteuer bei den Fachkräften des Finanzamtes beraten zu lassen. Zu beachten sind die Fristen, die für die Einreichung Ihrer Steuererklärung gelten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Ein Umzug außerhalb der Gemeindegrenzen kann zur Folge haben, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt unkompliziert zu finden. Das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe steht Ihnen mit wertvollen Informationen und Unterstützung in allen steuerlichen Belangen zur Verfügung.

Königstein im Taunus im Überblick

Einwohner 16.680 8.076 männlich
8.604 weiblich
Fläche 25,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 180

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Bad Homburg vor der Höhe

Adresse

Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10
61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Postfach 1445 , 61284 Bad Homburg

Kontakt

Telefon 069 2545-2545
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2603

Hinweis

Telefonische Servicezeiten in den Finanzämtern werden ausgeweitet und Finanzservicestellen für individuelle Termine geöffnet.

Ab 01.09.2020 sind unsere hessischen Finanzämter durchgängig montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Ein Termin vor Ort ist dennoch notwendig? Kein Problem! Ab 01.09. kann dieser telefonisch vereinbart werden. Mehr dazu finden Sie unter » www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Nidda

IBAN: DE58500000000050601501

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

61451, 61452, 61453, 61454, 61455, 61456, 61462

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Königstein im Taunus

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Grundsteuer B 540%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Königstein im Taunus

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Hessen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Königstein im Taunus

Wie erreiche ich das Finanzamt Königstein im Taunus?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, telefonisch unter 069 2545-2545. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Königstein im Taunus zuständig?

Das Amt ist für Königstein im Taunus mit 7 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Königstein im Taunus online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Königstein im Taunus abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Hessen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank