Finanzamt Kolbermoor

Die Gemeinde Kolbermoor im Kreis Rosenheim, Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg zugeordnet. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einzureichen und dabei auf die Unterstützung des Finanzamts zu zählen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu spezifischen Aspekten der Lohnsteuer können Sie sich ebenfalls an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Die Einhaltung von Fristen zur Einreichung oder die Klärung von Steuerbescheiden sind wichtige Punkte, die Sie mit Ihrem Finanzamt besprechen sollten. Nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Finder-Funktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es sein, dass sich auch das zuständige Finanzamt ändert. Somit sind Sie stets informiert und bestens beraten.

Kolbermoor im Überblick

Einwohner 19.094 9.253 männlich
9.841 weiblich
Fläche 19,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 221

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Rosenheim m. ASt Wasserburg

Adresse

Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim

Postfach 100255 , 83002 Rosenheim

Kontakt

Telefon 08031 201-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08031 201-222

Finanzamtsnummer

9156

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Juni bis September: jeden 2. Donnerstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Oktober bis Mai: jeden Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

83029, 83030, 83053, 83054, 83055, 83056, 83057, 83059, 83100

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kolbermoor

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Grundsteuer A 280%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Kolbermoor

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Kolbermoor

Wann hat das Finanzamt Kolbermoor geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Kolbermoor?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, telefonisch unter 08031 201-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Kolbermoor zuständig?

Das Amt ist für Kolbermoor mit 9 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kolbermoor online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kolbermoor abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Rosenheim Bad Aibling Bruckmühl Wasserburg a.Inn Raubling Prien a.Chiemsee Feldkirchen-Westerham Stephanskirchen Bad Feilnbach Bad Endorf Großkarolinenfeld Tuntenhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank