Finanzamt Korb

Die Gemeinde Korb im Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Waiblingen zugeordnet. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an die zuständigen Mitarbeiter zu wenden. Auch bei Themen wie Lohnsteuer, Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und dem Erhalt von Steuerbescheiden sind die Experten des Finanzamts Waiblingen eine wertvolle Unterstützung. Sollten Sie Umzüge innerhalb oder außerhalb der Gemeinde planen, denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So sind Sie immer bestens informiert und können Ihre Steuerangelegenheiten effizient regeln.

Korb im Überblick

Einwohner 246 132 männlich
114 weiblich
Fläche 13,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Waiblingen

Adresse

Fronackerstr. 77
71332 Waiblingen

Kontakt

Telefon 07151/9550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07151/955200

Finanzamtsnummer

2890

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE34600000000060201500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71398, 71399, 71400, 71403, 71404

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Korb

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Grundsteuer A 335%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Korb

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Korb

Wie erreiche ich das Finanzamt Korb?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Fronackerstr. 77, 71332 Waiblingen, telefonisch unter 07151/9550. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Korb zuständig?

Das Amt ist für Korb mit 5 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Korb online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Korb abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Fellbach Leutenbach Berglen Waiblingen Weinstadt Kernen im Remstal Schwaikheim Winnenden

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank