Finanzamt Kuppenheim

Für die Stadt Kuppenheim im Kreis Rastatt, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Rastatt zuständig. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem bei diesem Finanzamt einreichen. Zudem bietet Ihnen das Finanzamt Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Fristen, die bei der Einreichung von Steuererklärungen beachtet werden sollten. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie doch einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. Die Mitarbeiter des Finanzamts Rastatt sind darauf spezialisiert, Ihnen bei Fragen zu Steuerbescheiden und Belegen behilflich zu sein und bieten umfassende Informationen zu allen steuerlichen Themen.

Kuppenheim im Überblick

Einwohner 6.677 3.539 männlich
3.138 weiblich
Fläche 30,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Rastatt

Adresse

An der Ludwigfeste 3
76437 Rastatt

Postfach 1465 , 76404 Rastatt

Kontakt

Telefon 07222/9780
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07222/978330

Finanzamtsnummer

2839

Öffnungszeiten

siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE68600501017415500325

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

76449, 76450, 76451, 76456

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Kuppenheim

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Kuppenheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Kuppenheim

Wie erreiche ich das Finanzamt Kuppenheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse An der Ludwigfeste 3, 76437 Rastatt, telefonisch unter 07222/9780. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Kuppenheim zuständig?

Das Amt ist für Kuppenheim mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kuppenheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Kuppenheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Au am Rhein Forbach Bischweier Rastatt Steinmauern Elchesheim-Illingen Gaggenau Durmersheim Hügelsheim Ötigheim Weisenbach Bietigheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank