Finanzamt Langenau

Die Stadt Langenau im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg wird vom Finanzamt Ulm betreut. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen oder sich über Ihre steuerliche Veranlagung zu informieren. Bei Fragen zu Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Es ist entscheidend, sich über die relevanten Fristen im Klaren zu sein, um alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Bei Bedarf an Belegen oder Informationen zu Steuerbescheiden können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt wenden. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändert. Die Stadt Langenau bietet Ihnen somit alles, was Sie für Ihre steuerlichen Angelegenheiten benötigen.

Langenau im Überblick

Einwohner 3.089 1.523 männlich
1.566 weiblich
Fläche 5,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 206

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89129

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Langenau

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Langenau

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Langenau

Wie erreiche ich das Finanzamt Langenau?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wagnerstr. 2, 89077 Ulm, telefonisch unter 0731/1030. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Langenau zuständig?

Das Amt ist für Langenau mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Langenau online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Langenau abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Setzingen Nerenstetten Neenstetten Öllingen Weidenstetten Dornstadt Nellingen Rammingen Blaustein Lonsee Illerrieden Holzkirch

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank