Finanzamt Langenbrettach

Die Gemeinde Langenbrettach im Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Heilbronn zugeordnet. Bewohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Rat holen. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen zu beachten, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Finanzamt Heilbronn bietet zudem Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Belege rechtzeitig eingereicht werden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen kann es jedoch vorkommen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um die aktuelle Zuständigkeit zu überprüfen, empfehlen wir die Nutzung unseres Finanzamt-Finders, der Ihnen schnell das zuständige Finanzamt für Langenbrettach anzeigt.

Langenbrettach im Überblick

Einwohner 987 486 männlich
501 weiblich
Fläche 15,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74243

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Langenbrettach

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Langenbrettach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Langenbrettach

Wie erreiche ich das Finanzamt Langenbrettach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Moltkestr. 91, 74076 Heilbronn, telefonisch unter 07131 7475-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Langenbrettach zuständig?

Das Amt ist für Langenbrettach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Langenbrettach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Langenbrettach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weinsberg Heilbronn Lauffen am Neckar Untergruppenbach Roigheim Gemmingen Lehrensteinsfeld Talheim Obersulm Jagsthausen Gundelsheim Offenau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank