Finanzamt Langenbrettach

Die Gemeinde Langenbrettach im Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Heilbronn zugeordnet. Bewohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Rat holen. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen zu beachten, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Finanzamt Heilbronn bietet zudem Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Belege rechtzeitig eingereicht werden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen kann es jedoch vorkommen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um die aktuelle Zuständigkeit zu überprüfen, empfehlen wir die Nutzung unseres Finanzamt-Finders, der Ihnen schnell das zuständige Finanzamt für Langenbrettach anzeigt.

Langenbrettach im Überblick

Einwohner 987 486 männlich
501 weiblich
Fläche 15,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Faktencheck: Bezahlt die Sektsteuer „noch immer" die Kaiser-Flotte?

Der populäre Spruch, mit der Sektsteuer werde „bis heute die Kaiser-Flotte bezahlt", ist ein Mythos. Die Flotte gibt es seit über 100 Jahren nicht mehr, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Die Steuer wurde 1933 sogar auf null gesenkt und erst 1939 wieder aktiviert – ein Lehrstück dafür, dass Steuern, einmal eingeführt, selten wieder verschwinden.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74243

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Langenbrettach

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank