Finanzamt Langendorf

Langendorf im Kreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen ist eine Gemeinde, die dem Finanzamt Uelzen-Lüchow zugeordnet ist. Für die Bürger von Langendorf ist das Finanzamt der erste Ansprechpartner, wenn es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung geht. Sie können sich auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden, die Ihnen gerne weiterhelfen. Halten Sie die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen im Blick, um Probleme zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, beachten Sie, dass sich dadurch die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern kann. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort ermitteln und sich über alle steuerlichen Aspekte informieren. So gestalten Sie Ihre Steuerangelegenheiten effizient und transparent.

Langendorf im Überblick

Einwohner 664 342 männlich
322 weiblich
Fläche 41,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 37

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Uelzen-Lüchow

Adresse

Am Königsberg 3
29525 Uelzen

Kontakt

Telefon 0581 803-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2347

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE UELZEN LUECHOW-DANNENBERG

Kontoinhaber: Finanzamt Uelzen-Lüchow

IBAN: DE40258501100000000026

BIC: NOLADE21UEL

Zuständig für Postleitzahlen

29484

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Langendorf

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Grundsteuer A 550%
Grundsteuer B 470%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank