Finanzamt Langenenslingen

Die Gemeinde Langenenslingen im Kreis Biberach, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen betreut. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei der Außenstelle einreichen. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiter bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden zur Verfügung. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts führt. Um sicherzustellen, dass Sie an die richtige Stelle gelangen, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Sie relevante Finanzamt schnell zu finden.

Langenenslingen im Überblick

Einwohner 8.078 3.942 männlich
4.136 weiblich
Fläche 19,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Biberach Außenstelle Riedlingen

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351 59-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351 591005

Finanzamtsnummer

2879

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Kirchstr. 30, Riedlingen ist die Besucheradresse der Außenstelle, Postanschrift: Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88515

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Langenenslingen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Langenenslingen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Langenenslingen

Wie erreiche ich das Finanzamt Langenenslingen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach, telefonisch unter 07351 59-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Langenenslingen zuständig?

Das Amt ist für Langenenslingen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Langenenslingen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Langenenslingen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Alleshausen Unlingen Seekirch Bad Buchau Altheim Dürmentingen Ertingen Moosburg Riedlingen Uttenweiler Allmannsweiler Dürnau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank