Finanzamt Langenzenn

Die Gemeinde Langenzenn, Stadt im Kreis Fürth, Freistaat Bayern, gehört zum Finanzamt Mittelfranken-West (218) (bis 31.12.2025 FA Fürth). Sollten Sie in Langenzenn wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen müssen, können Sie dies direkt beim zuständigen Finanzamt tun. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei jeglichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden zur Verfügung. Es ist wichtig, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde eventuell das zuständige Finanzamt wechseln könnte. Unsere Finanzamt-Finder-Funktion hilft Ihnen, schnell das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, sodass Sie zügig alle erforderlichen Schritte erledigen können.

Langenzenn im Überblick

Einwohner 10.438 5.083 männlich
5.355 weiblich
Fläche 46,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Mittelfranken-West (218) (bis 31.12.2025 FA Fürth)

Adresse

Stresemannplatz 15
90763 Fürth

Kontakt

Telefon 0911 7435-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0911 7435-4015

Finanzamtsnummer

9218

Hinweis

Für Sie sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West zuständig .
Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0911 7435-4164.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

90575, 90576, 90579, 91469

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Langenzenn

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Langenzenn

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Langenzenn

Wie erreiche ich das Finanzamt Langenzenn?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stresemannplatz 15, 90763 Fürth, telefonisch unter 0911 7435-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Langenzenn zuständig?

Das Amt ist für Langenzenn mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Langenzenn online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Langenzenn abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Fürth Zirndorf Oberasbach Stein Cadolzburg Roßtal Veitsbronn Wilhermsdorf Großhabersdorf Obermichelbach Seukendorf Puschendorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank