Finanzamt Lauchheim

In der Stadt Lauchheim, die ebenfalls im Ostalbkreis in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Aalen für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Wenn Sie in Lauchheim wohnen und Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich direkt an das Finanzamt Aalen wenden. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Unterlagen, bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zu Steuerbescheiden und den dazugehörigen Belegen. Beachten Sie die Fristen für die Abgabe, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie verantwortlich wird – in diesem Fall ist unsere Finanzamt-Finder-Funktion eine hilfreiche Unterstützung, um schnell das zuständige Finanzamt zu ermitteln. So behalten Sie immer den Überblick über Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Lauchheim im Überblick

Einwohner 633 327 männlich
306 weiblich
Fläche 15,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Aalen

Adresse

Wilhelm-Zapf-Straße 6
73430 Aalen

Kontakt

Telefon (07361) 9578-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax (07361)9578-440

Finanzamtsnummer

2850

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE93630000000061401500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73466

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Lauchheim

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Lauchheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Lauchheim

Wie erreiche ich das Finanzamt Lauchheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wilhelm-Zapf-Straße 6, 73430 Aalen, telefonisch unter (07361) 9578-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Lauchheim zuständig?

Das Amt ist für Lauchheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Lauchheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Lauchheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Westhausen Neresheim Jagstzell Bopfingen Essingen Tannhausen Adelmannsfelden Abtsgmünd Kirchheim am Ries Ellwangen (Jagst) Neuler Wört

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank