Finanzamt Lauchringen

In der Gemeinde Lauchringen im Kreis Waldshut, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Waldshut-Tiengen verantwortlich. Einwohner von Lauchringen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen rund um die steuerliche Veranlagung und die Lohnsteuer erhalten Sie hier hilfreiche Unterstützung. Es ist wichtig, die festen Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Zudem sollten Sie darauf achten, alle entsprechenden Belege rechtzeitig einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg ein Wechsel des Finanzamts erfolgen kann.

Lauchringen im Überblick

Einwohner 529 269 männlich
260 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Waldshut-Tiengen

Adresse

Bahnhofstr. 11
79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt

Telefon 07741 603-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07741 603-213

Finanzamtsnummer

2820

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79781, 79782, 79783, 79787

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Lauchringen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Lauchringen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Lauchringen

Wie erreiche ich das Finanzamt Lauchringen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 11, 79761 Waldshut-Tiengen, telefonisch unter 07741 603-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Lauchringen zuständig?

Das Amt ist für Lauchringen mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Lauchringen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Lauchringen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weilheim Hohentengen am Hochrhein Wutöschingen Häusern Höchenschwand Küssaberg Waldshut-Tiengen Ühlingen-Birkendorf Eggingen Stühlingen Klettgau Grafenhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank