Finanzamt Lauffen am Neckar

In der Stadt Lauffen am Neckar, die zum Kreis Heilbronn in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Heilbronn zuständig. Die Bewohner von Lauffen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung entweder selbst online einzureichen oder einen Steuerberater zu beauftragen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten ist das Finanzamt Heilbronn der richtige Ansprechpartner. Zudem sollten Sie sich über die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen informieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Auch Steuerbescheide und die entsprechenden Belege müssen sorgfältig verwaltet werden. Um sicherzustellen, dass Sie beim richtigen Finanzamt sind, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird.

Lauffen am Neckar im Überblick

Einwohner 615 310 männlich
305 weiblich
Fläche 10,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74344, 74345, 74348

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Lauffen am Neckar

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Lauffen am Neckar

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Lauffen am Neckar

Wie erreiche ich das Finanzamt Lauffen am Neckar?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Moltkestr. 91, 74076 Heilbronn, telefonisch unter 07131 7475-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Lauffen am Neckar zuständig?

Das Amt ist für Lauffen am Neckar mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Lauffen am Neckar online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Lauffen am Neckar abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weinsberg Langenbrettach Heilbronn Untergruppenbach Roigheim Gemmingen Lehrensteinsfeld Talheim Obersulm Jagsthausen Gundelsheim Offenau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank