Finanzamt Leutersdorf (Görlitz)

In der Gemeinde Leutersdorf, die im Kreis Görlitz im Freistaat Sachsen liegt, ist das Finanzamt Löbau zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Dieses Finanzamt hilft Ihnen auch bei der Klärung von Angelegenheiten zur Lohnsteuer und stellt sicher, dass Sie über alle Fristen und wichtigen Informationen zu Steuerbescheiden informiert sind. Wenn Sie Belege einreichen müssen oder unsicher sind, wie Sie Ihre Steuerangelegenheiten ordnungsgemäß erledigen, ist das Finanzamt Löbau Ihr Ansprechpartner. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde unter Umständen einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben kann. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Leutersdorf zuständig ist, können Sie ganz einfach unseren Finanzamt-Finder nutzen.

Leutersdorf im Überblick

Einwohner 3.330 1.655 männlich
1.675 weiblich
Fläche 17,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 156

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Löbau

Adresse

Georgewitzer Str. 40
02708 Löbau

Postfach 1165 , 02701 Löbau

Kontakt

Telefon 03585 455-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03585 455-100

Finanzamtsnummer

3208

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Löbau

IBAN: DE48860000000086001539

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02794

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Leutersdorf

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Leutersdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Leutersdorf

Wann hat das Finanzamt Leutersdorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–15:30 Uhr; Di 8:00–18:00 Uhr; Mi 8:00–15:30 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Leutersdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Georgewitzer Str. 40, 02708 Löbau, telefonisch unter 03585 455-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-loebau.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Leutersdorf zuständig?

Das Amt ist für Leutersdorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Leutersdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Leutersdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Zittau Löbau Ebersbach-Neugersdorf Kottmar Herrnhut Großschönau Oderwitz Olbersdorf Seifhennersdorf Mittelherwigsdorf Bernstadt a. d. Eigen Neusalza-Spremberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank