Finanzamt Limburg a. d. Lahn

Limburg an der Lahn, als Kreisstadt des Kreises Limburg-Weilburg in Hessen, wird durch das Finanzamt Limburg-Weilburg betreut. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen, was eine unkomplizierte Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten ermöglicht. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zu Lohnsteuer oder den Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen stehen die Mitarbeiter des Finanzamtes hilfreich zur Seite. Ein Wechsel des Wohnorts über die Gemeindegrenzen hinaus kann eine Zuständigkeitsänderung für das Finanzamt nach sich ziehen. Mit unserer Finanzamt-Findefunktion können Sie einfach ermitteln, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.

Limburg a. d. Lahn im Überblick

Einwohner 35.938 17.708 männlich
18.230 weiblich
Fläche 45,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 177

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Limburg-Weilburg

Adresse

Siemensstraße 7
65549 Limburg an der Lahn

Kontakt

Telefon 069 2545-2545
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2630

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Weitere Informationen unter finanzamt.hessen.de

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Limburg-Weilburg

IBAN: DE70500000000051001507

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

65531, 65532, 65533, 65534, 65535, 65536, 65542, 65543, 65546, 65547, 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Limburg a. d. Lahn

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Grundsteuer A 332%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Limburg a. d. Lahn

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Hessen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Limburg a. d. Lahn

Wie erreiche ich das Finanzamt Limburg a. d. Lahn?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Siemensstraße 7, 65549 Limburg an der Lahn, telefonisch unter 069 2545-2545. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Limburg a. d. Lahn zuständig?

Das Amt ist für Limburg a. d. Lahn mit 18 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Limburg a. d. Lahn online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Limburg a. d. Lahn abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Hessen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bad Camberg Hadamar Weilburg Hünfelden Runkel Weilmünster Dornburg Selters (Taunus) Elz Villmar Brechen Waldbrunn (Westerwald)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank