Finanzamt Linkenheim-Hochstetten

Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten gehört zum Kreis Karlsruhe in Baden-Württemberg und hat das Finanzamt Karlsruhe-Durlach als zuständige Behörde. Hier können Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Darüber hinaus bietet das Finanzamt Informationen zu Lohnsteuer und Fristen, die für die Einreichung von Steuererklärungen wichtig sind. Steuerbescheide und die dazu erforderlichen Belege sind ebenfalls Themen, bei denen Ihnen das Finanzamt zur Seite steht. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug über die Grenzen von Linkenheim-Hochstetten hinaus ein anderes Finanzamt zuständig sein könnte. Um die Übersicht zu behalten und das richtige Finanzamt zu finden, kann unser Finanzamt-Finder sehr hilfreich sein. So sind Sie stets gut informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten problemlos regeln.

Linkenheim-Hochstetten im Überblick

Einwohner 226 109 männlich
117 weiblich
Fläche 4,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Karlsruhe-Durlach

Adresse

Prinzessenstr. 2
76227 Karlsruhe

Postfach 410326 , 76203 Karlsruhe

Kontakt

Telefon 0721/9940
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0721/9941235

Finanzamtsnummer

2834

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE91600501017495509779

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

76345, 76346, 76347, 76351

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Linkenheim-Hochstetten

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Linkenheim-Hochstetten

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Linkenheim-Hochstetten

Wie erreiche ich das Finanzamt Linkenheim-Hochstetten?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Prinzessenstr. 2, 76227 Karlsruhe, telefonisch unter 0721/9940. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Linkenheim-Hochstetten zuständig?

Das Amt ist für Linkenheim-Hochstetten mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Linkenheim-Hochstetten online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Linkenheim-Hochstetten abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Pfinztal Stutensee Walzbachtal Eggenstein-Leopoldshafen Karlsruhe Weingarten (Baden)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank