Finanzamt Lörzweiler

Lörzweiler, gelegen im Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz, fällt unter das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden. Für die Bürger dieser Gemeinde ist das Finanzamt der Ansprechpartner, wenn es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung und die Klärung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung geht. Neben der Unterstützung bei Lohnsteuerfragen erhalten Sie hier auch Hilfe bei der Einreichung von Steuerbescheiden und Belegen. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichungen im Blick zu behalten, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um das passende Finanzamt für Ihren neuen Wohnort schnell zu finden, nutzen Sie am besten unsere Finanzamt-Finder-Suchfunktion. Sie erleichtert Ihnen die Suche und stellt sicher, dass Sie immer gut informiert sind.

Lörzweiler im Überblick

Einwohner 856 431 männlich
425 weiblich
Fläche 7,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55296

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Lörzweiler

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank