Finanzamt Longuich

In der Gemeinde Longuich, die im Kreis Trier-Saarburg im malerischen Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Trier für die steuerlichen Angelegenheiten der Bürger zuständig. Für Einwohner von Longuich bietet dieses Finanzamt eine wichtige Anlaufstelle, um zum Beispiel die Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen sollten hierbei stets beachtet werden, denn sie können über die Höhe der Steuerbescheide entscheiden. Zudem können Sie im Finanzamt Trier Belege und Nachweise vorlegen, die für Ihre steuerliche Situation relevant sind. Ist ein Umzug in eine andere Gemeinde geplant, so kann dies zur Folge haben, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Möchten Sie schnell herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist? Dann nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um sich bestmöglich zu informieren.

Longuich im Überblick

Einwohner 147 74 männlich
73 weiblich
Fläche 3,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54340

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Longuich

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank