Finanzamt Lonsee

In der Gemeinde Lonsee, die zum Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Ulm für die steuerlichen Belange der Einwohner zuständig. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten zudem Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet umfassende Informationen zu Lohnsteuer und hält Sie über wichtige Fristen auf dem Laufenden. Bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden oder der Einreichung von Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts ebenfalls für Sie da. Wenn Sie unsicher sind, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Ein Umzug über die Grenze der Gemeinde könnte dazu führen, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Halten Sie sich daher über alle relevanten Informationen auf dem Laufenden, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets reibungslos zu gestalten.

Lonsee im Überblick

Einwohner 3.068 1.531 männlich
1.537 weiblich
Fläche 9,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 206

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89173

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Lonsee

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank