Finanzamt Lonsheim

Die Gemeinde Lonsheim im Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz wird vom Finanzamt Bingen-Alzey betreut. Bewohner von Lonsheim haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Außerdem können sie sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer an die Mitarbeiter wenden, die auf diesem Gebiet erfahren sind. Belege sollten stets fristgerecht eingereicht werden, um eine zügige Bearbeitung zu garantieren. Stellen Sie sicher, dass Sie informiert sind, falls Sie umziehen möchten, da dies Auswirkungen auf Ihre Finanzamt-Zuständigkeit haben kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um sicherzustellen, dass Sie mit dem richtigen Finanzamt in Kontakt stehen. Dies gibt Ihnen die benötigte Sicherheit für Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Lonsheim im Überblick

Einwohner 573 290 männlich
283 weiblich
Fläche 4,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55237

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Lonsheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank