Finanzamt Lorup

Die Gemeinde Lorup im Kreis Emsland, Niedersachsen, wird steuerlich vom Finanzamt Papenburg betreut. Wenn Sie in Lorup leben, sind Sie hier an der richtigen Adresse, um Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu anderen steuerlichen Themen steht Ihnen das Team des Finanzamts Papenburg zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, damit Ihr Steuerbescheid rechtzeitig bearbeitet werden kann. Bei einem Umzug innerhalb von Niedersachsen oder über Gemeindegrenzen hinweg sollten Sie daran denken, dass sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern kann. Nutzen Sie dazu unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Lorup im Überblick

Einwohner 3.247 1.737 männlich
1.510 weiblich
Fläche 51,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 25

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Papenburg

Adresse

Emdener Straße 15
26871 Aschendorf

Postfach 1252 , 26852 Papenburg

Kontakt

Telefon 04962 503-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04962 503-2222

Finanzamtsnummer

2353

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 17.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE EMSLAND, MEPPEN

Kontoinhaber: Finanzamt Papenburg

IBAN: DE62266500010001020007

BIC: NOLADE21EMS

Zuständig für Postleitzahlen

26900, 26901

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Lorup

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Grundsteuer A 355%
Grundsteuer B 355%
Gewerbesteuer 355%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank