Finanzamt Loßburg

In der Gemeinde Loßburg, die im Kreis Freudenstadt, Baden-Württemberg, liegt, ist das Finanzamt Freudenstadt für steuerliche Belange zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch Informationen über Lohnsteuer, Fristen für die Einreichung von Steuerunterlagen und die Klärung von Belegen sind wichtige Aspekte, die das Finanzamt abdeckt. Ein Umzug kann die Zuständigkeit des Finanzamts ändern; daher ist es ratsam, sich darüber zu informieren. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie einfach und schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt, sodass Sie alle notwendigen Schritte zur Erledigung Ihrer Steuerangelegenheiten reibungslos durchführen können.

Loßburg im Überblick

Einwohner 978 495 männlich
483 weiblich
Fläche 8,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

72286, 72287, 72290

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Loßburg

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank